Jupp joachimski sagt ...

Seit 1996 habe ich im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) mehrfach die Mongolei besucht, um die Kollegen dort bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu beraten. Bei der ersten dieser Gelegenheiten entstand das Grundstücksregistergesetz, die Grundbuchordnung der Mongolei. Es liegt in englischer Fassung vor. Das Grundbuchwesen der Mongolei hat sich seit der ersten Tätigkeit der Grundbuchbehörden im April 1997 gut entwickelt. Mittlerweile sind 90 % der privatisierten Wohnungen auch registriert. Eintragungen erfolgen zügig innerhalb von 24 Stunden, bei Zahlung erhöhter Gebühren sogar innerhalb des Tages der Antragstellung. Gegenwärtig wird die Umstellung des Grundbuches auf EDV vorbereitet.

Seit Beginn des Jahres 1999 bis Ende 2003 wurde in der Mongolei eine Novellierung des Zivilgesetzbuches, für die Prof. Knieper, Universität Bremen, die Entwürfe gefertigt hat, durchgeführt. Auch sämtliche Verfahrensordnungen wurden überarbeitet. Die Professoren Scholler und Schünemann, Universität München, erarbeiteten im Auftrag der Hans-Seidl-Stiftung Vorschläge für Strafprozessordnung und Verwaltungsgerichtsordnung. Der Leiter der Justizschule Pegnitz, Herr Oberregierungsrat Schaller, entwarf das Zwangsvollstreckungsgesetz und ich habe eine Änderung der Zivilprozessordnung vorgeschlagen. Die wesentlichen Änderungen finden sich im Dokument “Hauptziele der Änderungen der ZPO”.
Die meisten Gesetze der Mongolei liegen in englischer oder deutscher Sprache vor. Eine Liste derjenigen Gesetze, die ich als Datei besitze, finden Sie hier. Ich werde sie auf begründete Emailanforderung hin per Email an Interessierte verschicken. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität der bei mir abgerufenen Texte übernehmen kann.
Nähere Informationen zur Mongolei und eine große Anzahl Links gibt es unter www.mongolei.de. Die Projekte der GTZ in der Mongolei finden sich auf der entsprechenden Länderseite der GTZ. Auch ein Bericht über die Reise des bayerischen Staatsministers der Justiz in die Mongolei findet sich hier. Bei der Betreuung mongolischer Projekte ist mir die Zusammenarbeit mit der Hanns-Seidl-Stiftung sehr wichtig, die in der Mongolei ebenfalls ein Rechtsberatungsprojekt unterhält. Deutschen Wirtschaftsunternehmen nenne ich auf Anfrage gerne Ansprechpartner in der Mongolei.
Eine Ansprechpartnerin in Europa kann ich direkt nennen: Frau Dr. Uyanga Delger ist eine Wirtschaftsjuristin aus der Mongolei. Als erste mongolische Juristin hat sie an der Universität Freiburg die Entwicklung des privaten Wirtschaftsrechts in der Mongolei aus deutscher und europäischer Sicht vergleichend untersucht. Ihre Aufsätze zum mongolischen Wirtschaftsrecht wurden sowohl in Deutschland als auch in der Mongolei in Schriftenreihen und renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht.
Die Rechtsberatungstätigkeit von Frau Delger umfasst das Zivil- und Zivilprozessrecht, das Kartellrecht, das Gesellschaftsrecht, das Patentrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht. In Zusammenarbeit mit deutschen und mongolischen Patentanwälten berät sie seit 2007 deutsche, europäische und internationale Unternehmen bei der Anmeldung und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Urheberrechte).
Frau Delger hat ferner Interesse daran geäußert, Gutachten über rechtliche Fragen von allgemeiner Bedeutung (Eigentums- und Investitionsschutz, Rechtssicherheit und Unabhängigkeit der Justiz in der Mongolei) für deutsche, europäische und internationale Organisationen zu erstellen. Sie spricht deutsch und englisch.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Frau Delger via Email:
delgodelgu

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